Mein neues Beratungsprodukt
Sie sind mit der von einigen gesetzlichen Krankenkassen angekündigten Erhebung von Zusatzbeiträgen nicht einverstanden und möchten von Ihrem Recht auf Kündigung Gebrauch machen.
Mein neues Beratungsprodukt „Zusatzbeitrag? Sonderkündigungsrecht? Wie kann ich die gesetzliche Krankenkasse wechseln?“ wendet sich an Sie, wenn sie bereits geklärt haben, dass ein Wechsel der Krankenkasse wirtschaftlich für Sie Sinn macht und Sie über die rechtlichen Modalitäten eines Wechsels beraten werden möchten.
Wir klären in einem gemeinsamen Gespräch, ob Sie überhaupt beitragspflichtig sind, wie lange Sie Zeit haben, die Kündigung auszusprechen und welche Modalitäten im Übrigen gelten. Bitte beachten Sie, dass Fristen laufen!
Hintergrund
Im Wesentlichen regelt § 242 SGB V die Erhebung der Zusatzbeiträge. Der Zusatzbeitrag ist auf 1% der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds begrenzt. Falls der monatliche Zusatzbeitrag acht Euro nicht übersteigt, wird dieser jedoch von der Krankenkasse pauschal erhoben. Bei der Ausübung des Sonderkündigungsrecht des Mitglieds ist § 175 SGB V zu beachten, der die Modalitäten der Kündigung regelt.
Rechtsanwalt Jan-Martin Weßels, Hamburg