Honorar


Welche Kosten entstehen...


Die Vergütung unserer Leistungen berechnen wir transparent, aufwandsgerecht und fair - auf Wunsch erhalten Sie einen verbindlichen Kostenvoranschlag.

 

Ob für Ihren individuellen Fall eine Vergütung nach Stundensatz, nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) oder eine Vergütungspauschale in Betracht kommt, wird vor Mandatsübernahme in einem gemeinsamen Gespräch verbindlich geklärt.

 

Sie haben Fragen zur Berufsunfähigkeit, wünschen keine Online- oder Video-Beratung oder sind etwa gesundheitlich nicht in der Lage, zu mir zu kommen ? Ich biete insoweit ein spezielles Produkt an, folgen Sie diesem link: BU? Mein Besuch bei Ihnen.

 

Im Rahmen der gerichtlichen Tätigkeit vor den Zivilgerichten, Verwaltungsgerichten und Arbeitsgerichten fallen vom Gegenstandswert abhängige Gebühren nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) an, sofern nicht eine höhere Vergütung im Einzelfall schriftlich vereinbart wird. Im Sozialgerichtsverfahren gelten grundsätzlich vom Gegenstandswert unabhängige sogenannte Betragsrahmengebühren, sofern nicht eine höhere Vergütung im Einzelfall schriftlich vereinbart wird.

 


Kostenlose Erstberatung per Telefon oder Video


Wir bieten Ihnen vor der Beauftragung ein kostenfreies und für Sie unverbindliches telefonisches Erstgespräch im Bereich der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung per Telefon oder Video-Beratung an. 

 

Sie erhalten eine Ersteinschätzung der rechtlichen Situation, über den Ablauf, die Erfolgschancen und natürlich die Kosten. Anschließend erhalten Sie ein Festpreisangebot für eine Erstberatung. Nach Erteilung des Auftrags werden Sie vollumfänglich beraten.