Vielleicht haben Sie schon mal mit einem Rechtsanwalt zu tun gehabt und sich über die Verwendung eigentümlicher juristische Begrifflichkeiten gewundert. Hat ihr Rechtsanwalt schon mal Begriffe verwendet wie "Verkündungstermin" oder "Postulationsfähigkeit", die er Ihnen dann sicherlich erläutert hat?
So wundert es nicht, dass der Rechtsanwalt auch für die nachfolgende Liste einen eigenen Begriff kennt. Die anwaltlichen Kollegen nennen die folgende Liste die „Gegnerliste“. Der Begriff erklärt sich von selbst, oder?
Weßels Rechtsanwälte werden von ihren Mandanten beauftragt, Ansprüche wegen Berufsunfähigkeit, Unfall und Krankheit durchzusetzen. Dabei finde ich den Begriff „Gegner“ eigentlich unpassend. Viele Versicherungen und Versorgungswerke beispielsweise sind häufig keine Gegner, sondern zahlen unproblematisch die Berufsunfähigkeitsrente - allerdings häufig erst nach langer für den Versicherungsnehmer zermürbender Prüfung. Ich würde die Versicherer daher lieber „die Gegenseite“ nennen.
Wir haben unsere Mandanten bisher gegen folgende Versicherer und Institutionen vertreten oder im Zusammenhang mit deren Verträgen, Satzungen bzw. den gesetzlichen Grundlagen zum Thema Berufsunfähigkeit, Unfall oder Krankheit beraten, wobei die meisten Fälle dabei aus dem Bereich der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung kommen.
Die Liste der Berufsunfähigkeitsversicherungen, Unfall- und Krankenversicherungen, Krankenkassen und Versorgungswerke wird ständig aktualisiert.