Der Kläger des vorliegenden Verfahrens hatte außergerichtlich von seiner privaten Krankenversicherung die Erstattung von zahnärztlichen Behandlungskosten verlangt. Die Krankenversicherung verlangte in Rahmen der Leistungsprüfung vom Kläger Auskünfte des vorbehandelnden Arztes und übersandte zu diesem Zweck eine Schweigepflichtentbindungserklärung.
Übernimmt die private Krankenkasse (PKV) die Kosten für für reproduktionsmedizinische Behandlungen?
Haben gesetzlich Krankenversicherte einen Anspruch auf Auskunft über ihre dort gespeicherte personenbezogene Sozialdaten? Lesen Sie hier das Urteil des LSG NRW!
Das Sozialgericht Düsseldorf verpflichtet die ARGEN zur Beitragsübernahme der private Krankenversicherung in voller Höhe. Nachdem die ARGEN den Klägern außergerichtlich nicht die vollen Beiträge, vielmehr nur einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung bewilligt hatten, zogen die Kläger vor Gericht. Mit Erfolg!
Das Sozialgericht Aachen hat entschieden, dass gesetzlich Krankenversicherte, die unter einer feuchten altersbedingten Makuladegeneration (sog. "feuchte AMD") leiden, Anspruch auf Versorgung mit dem für diese Erkrankung zugelassenen Arzeimittel Lucentis® haben und nicht gegen ihren Willen auf die Verwendung des preiswerteren Mittels Avastin® verwiesen werden können.
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen sprach einer Arbeitslosengeld II-Bezieherin im Wege einer einstweiligen Anordnung vorläufig einen Zuschuss in Höhe der tatsächlich zu entrichtenden Beiträge zur privaten Krankenversicherung/Pflegeversicherung zu.
Im Gegensatz zum Prinzip der Kostenerstattung in der privaten Krankenversicherung gilt im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich das Prinzip der Sachleistung.
Sie sind mit der von einigen gesetzlichen Krankenkassen angekündigten Erhebung von Zusatzbeiträgen nicht einverstanden und möchten von Ihrem Recht auf Kündigung Gebrauch machen.
Hörgeschädigte können sich Hoffnung auf die volle Kostenübernahme für ein solches Gerät durch die gesetzliche Krankenkasse über den Festbetrag hinaus machen.
Mit dieser Frage hatte sich das Landgericht Köln zu beschäftigen. Es verneinte diese Frage im konkreten Fall. Die beklagte Versicherung wollte - anstatt der dem Kläger vom Behandler in Rechnung gestellten 33,20 € je Behandlungseinheit physiotherapeutischer Leistung - nur 22,50 € je Behandlungseinheit zahlen.