Haben gesetzlich Krankenversicherte einen Anspruch auf Auskunft über ihre dort gespeicherte personenbezogene Sozialdaten? Lesen Sie hier das Urteil des LSG NRW!
Das Sozialgericht Aachen hat entschieden, dass gesetzlich Krankenversicherte, die unter einer feuchten altersbedingten Makuladegeneration (sog. "feuchte AMD") leiden, Anspruch auf Versorgung mit dem für diese Erkrankung zugelassenen Arzeimittel Lucentis® haben und nicht gegen ihren Willen auf die Verwendung des preiswerteren Mittels Avastin® verwiesen werden können.
Im Gegensatz zum Prinzip der Kostenerstattung in der privaten Krankenversicherung gilt im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich das Prinzip der Sachleistung.
Hörgeschädigte können sich Hoffnung auf die volle Kostenübernahme für ein solches Gerät durch die gesetzliche Krankenkasse über den Festbetrag hinaus machen.