Das Oberlandesgericht Dresden entschied am 28. Januar 2025, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund arglistiger Täuschung erlischt, wenn der Versicherungsnehmer wichtige Vorerkrankungen wie ADHS und Alkoholmissbrauch verschweigt. Der Fall betrifft einen Kläger, dessen Vater die Gesundheitsfragen beim Abschluss der Versicherung falsch beantwortet hatte, indem er diese Erkrankungen absichtlich nicht angab.