Haben gesetzlich Krankenversicherte einen Anspruch auf Auskunft über ihre dort gespeicherte personenbezogene Sozialdaten? Lesen Sie hier das Urteil des LSG NRW!
Ein Musiklehrer gab vor Abschluss des Vertrages seine Beschwerden am Rücken nicht an. Der Versicherer focht im Rahmen der Leistungsprüfung daraufhin die Berufsunfähigkeitsversicherung an.
Der Krankentagegeldversicherer des Klägers traute diesem nicht über den Weg und schickte zwei Mitarbeiter einer Detektei in den Reparaturbetrieb des Klägers.