Tritt eine Verschlimmerung der Unfallfolgen auf, kann der Versicherungsnehmer in der privaten Unfallversicherung eine Neubemessung der Invalidität verlangen.
Der Bundesgerichtshof entschied zugunsten eines Klägers, der Ansprüche aus seiner Unfallversicherung gegenüber der privaten Unfallversicherung geltend gemacht hatte.