Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einer Entscheidung zur Berufsunfähigkeitsversicherung entschieden, ob ein Profifußballer auf seine neue Tätigkeit als Torwarttrainer konkret verwiesen werden kann. Bedeutend war die Frage, ob die neue Beschäftigung seine Lebensstellung sichern konnte.
Der Begriff „Lebensstellung“ bezieht sich auf den sozialen und wirtschaftlichen Status, den eine Person in ihrem Beruf und Leben hat im Kontext der BU-Versicherung. Diese sah das OLG als nicht gewahrt an.