Der Kläger hatte die BUZ bei der beklagten Versicherung als Zusatzversicherung zu einer Kapitallebensversicherung abgeschlossen. Ihm war vertraglich bei einer Berufsunfähigkeit von mindestens 50% eine Beitragsbefreiung versprochen worden.
Die objektive Güte medizinischer Sachverständigengutachten in gerichtlichen Schwerbehinderten-, Renten- oder Unfallversicherungsverfahren soll anhand von Faktoren wie Vollständigkeit, Neutralität und Plausibilität untersucht werden.