Der Kläger des vorliegenden Verfahrens hatte außergerichtlich von seiner privaten Krankenversicherung die Erstattung von zahnärztlichen Behandlungskosten verlangt. Die Krankenversicherung verlangte in Rahmen der Leistungsprüfung vom Kläger Auskünfte des vorbehandelnden Arztes und übersandte zu diesem Zweck eine Schweigepflichtentbindungserklärung.
Der Bundesgerichtshof entschied zugunsten eines Klägers, der Ansprüche aus seiner Unfallversicherung gegenüber der privaten Unfallversicherung geltend gemacht hatte.