Wie sieht die rechtliche Lage aus, wenn bei Vertragsabschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen durch unzureichende Sprachkenntnisse falsch beantwortet werden?
Mit dieser Frage hatte sich das Landgericht Köln zu beschäftigen. Es verneinte diese Frage im konkreten Fall. Die beklagte Versicherung wollte - anstatt der dem Kläger vom Behandler in Rechnung gestellten 33,20 € je Behandlungseinheit physiotherapeutischer Leistung - nur 22,50 € je Behandlungseinheit zahlen.