Die Begriffe Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung beschäftigten den Bundesgerichtshof in einem Rechtsstreit zwischen einem Physiker und seinem Krankentagegeldversicherer.
Ein Hinweis auf meinen Vortrag beim Gründerstammtisch der Wirtschaftsförderung Münster am 07.09.2010: Miete, Pizza, Kindergarten - wer zahlt, wenn der Unternehmer krank ist? Staatliche Hilfe und Personenversicherungen für Gründer.
Der Krankentagegeldversicherer des Klägers traute diesem nicht über den Weg und schickte zwei Mitarbeiter einer Detektei in den Reparaturbetrieb des Klägers.