Die Begriffe Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung beschäftigten den Bundesgerichtshof in einem Rechtsstreit zwischen einem Physiker und seinem Krankentagegeldversicherer.
Der Krankentagegeldversicherer des Klägers traute diesem nicht über den Weg und schickte zwei Mitarbeiter einer Detektei in den Reparaturbetrieb des Klägers.