So entschied das Sozialgericht Gelsenkirchen im Wege einer Eilentscheidung. Die Antragstellerin konnte als "Hartz IV"-Empfängerin die monatlichen Kosten für den hälftigen Basistarif für die private Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 306,16 € nicht mehr bezahlen. Die Antragsgegnerin wollte nur einen Teil dieser Kosten übernehmen.