Das Sozialgericht Aachen hat entschieden, dass gesetzlich Krankenversicherte, die unter einer feuchten altersbedingten Makuladegeneration (sog. "feuchte AMD") leiden, Anspruch auf Versorgung mit dem für diese Erkrankung zugelassenen Arzeimittel Lucentis® haben und nicht gegen ihren Willen auf die Verwendung des preiswerteren Mittels Avastin® verwiesen werden können.
Hörgeschädigte können sich Hoffnung auf die volle Kostenübernahme für ein solches Gerät durch die gesetzliche Krankenkasse über den Festbetrag hinaus machen.