Ein Musiklehrer gab vor Abschluss des Vertrages seine Beschwerden am Rücken nicht an. Der Versicherer focht im Rahmen der Leistungsprüfung daraufhin die Berufsunfähigkeitsversicherung an.
Der Krankentagegeldversicherer des Klägers traute diesem nicht über den Weg und schickte zwei Mitarbeiter einer Detektei in den Reparaturbetrieb des Klägers.