Geklagt hatte ein Pächter einer an einen Sportverein angegliederten Gaststätte, der einige Stunden wöchentlich dort den Ausschank betreibt. Bislang war er bei der zuständigen Berufsgenossenschaft gegen Arbeitsunfall und Berufskrankheit zu einem Mindest-Jahresbeitrag von 50 € pflichtversichert gewesen.