Sie sind mit der von einigen gesetzlichen Krankenkassen angekündigten Erhebung von Zusatzbeiträgen nicht einverstanden und möchten von Ihrem Recht auf Kündigung Gebrauch machen.
Hörgeschädigte können sich Hoffnung auf die volle Kostenübernahme für ein solches Gerät durch die gesetzliche Krankenkasse über den Festbetrag hinaus machen.
Nach einem Urteil des Sozialgerichts Aachen haben gesetzlich Versicherte trotz bevorstehender Hodenkrebsoperation keinen Anspruch auf Kostenübernahme für die sog. Kryokonservierung.