Wer nach einem Hirninfarkt wieder voll ins Erwerbsleben zurückkehrt, kann, auch wenn er bis zum Eintritt einer aus anderen Gründen beruhenden Erwerbsunfähigkeit nur 7 Wochen gearbeitet hat, einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben. So urteilte das Sozialgericht Düsseldorf am 07.09.2009...