Trotz Duldung kann ein Anspruch auf Anerkennung einer Schwerbehinderung auch für langjährig in Deutschland lebende Ausländer bestehen. So urteilte das Landessozialgericht NRW zugunsten einer Chinesin.
Die Krebsoperation (Entfernung eines Schilddrüsentumors) des Klägers war nicht komplikationslos verlaufen und hatte zu einer Lähmung eines Stimmbandnerves geführt. Er beantragte in der Folge bei der Beklagten die Anerkennung einer Behinderung.
Hörgeschädigte können sich Hoffnung auf die volle Kostenübernahme für ein solches Gerät durch die gesetzliche Krankenkasse über den Festbetrag hinaus machen.