Der Kläger hatte die BUZ bei der beklagten Versicherung als Zusatzversicherung zu einer Kapitallebensversicherung abgeschlossen. Ihm war vertraglich bei einer Berufsunfähigkeit von mindestens 50% eine Beitragsbefreiung versprochen worden.
Die objektive Güte medizinischer Sachverständigengutachten in gerichtlichen Schwerbehinderten-, Renten- oder Unfallversicherungsverfahren soll anhand von Faktoren wie Vollständigkeit, Neutralität und Plausibilität untersucht werden.
Der Bundesgerichtshof entschied zugunsten eines Klägers, der Ansprüche aus seiner Unfallversicherung gegenüber der privaten Unfallversicherung geltend gemacht hatte.