Die Begriffe Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung beschäftigten den Bundesgerichtshof in einem Rechtsstreit zwischen einem Physiker und seinem Krankentagegeldversicherer.
Diese Frage bejahte das Landgericht Dortmund für den Fall, dass eine Vorschädigung auch ohne zwischenzeitliche Beschwerden zur Verstärkung der gesundheitlichen Folgen eines späteren Unfalls beigetragen hat.
Der Krankentagegeldversicherer des Klägers traute diesem nicht über den Weg und schickte zwei Mitarbeiter einer Detektei in den Reparaturbetrieb des Klägers.